Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.08.2009 - 1 Ws 105/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32066
OLG Naumburg, 27.08.2009 - 1 Ws 105/09 (https://dejure.org/2009,32066)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.08.2009 - 1 Ws 105/09 (https://dejure.org/2009,32066)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. August 2009 - 1 Ws 105/09 (https://dejure.org/2009,32066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,32066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Vorbem. 4 Abs. 1 VV RVG
    Zeugenbeistand; Abrechnung, Tätigkeiten; Einzeltätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Vergütung für einen Zeugenbeistand

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bamberg, 14.04.2008 - 1 Ws 157/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Vergütung für eine Tätigkeit als Zeugenbeistand in einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.08.2009 - 1 Ws 105/09
    Für einen Zeugenbeistand gemäß § 68 b StPO fällt daher nur eine Gebühr gemäß Nr. 4301 Nr. 4 W RVG an (so auch etwa OLG Bamberg, DAR 2008, 493f; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 96; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 Ws 346/07, recherchiert bei juris).
  • OLG Zweibrücken, 19.02.2008 - 1 Ws 346/07

    Rechtsanwaltsgebühr im Strafverfahren: Vergütung des Zeugenbeistandes

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.08.2009 - 1 Ws 105/09
    Für einen Zeugenbeistand gemäß § 68 b StPO fällt daher nur eine Gebühr gemäß Nr. 4301 Nr. 4 W RVG an (so auch etwa OLG Bamberg, DAR 2008, 493f; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 96; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 Ws 346/07, recherchiert bei juris).
  • OLG Köln, 06.01.2006 - 2 Ws 9/06

    Keine Grundgebühr im Wiederaufnahmeverfahren - Verfahrensgebühr für beigeordneten

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.08.2009 - 1 Ws 105/09
    Für den Zeugenbeistand sind deshalb nicht nur die im Abschnitt 1 geregelten "Gebühren des Verteidigers" (so aber etwa KG, NStZ-RR 2005, 358; OLG Köln, NStZ 2006, 410, jeweils m. w. Nw.), sondern auch die im Abschnitt 3 gelegten Gebühren für "Einzeltätigkeiten" entsprechend anwendbar.
  • KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05

    Gebühr des Zeugenbeistandes: Vergütung des nach dem Stichtag zum Zeugenbeistand

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.08.2009 - 1 Ws 105/09
    Für den Zeugenbeistand sind deshalb nicht nur die im Abschnitt 1 geregelten "Gebühren des Verteidigers" (so aber etwa KG, NStZ-RR 2005, 358; OLG Köln, NStZ 2006, 410, jeweils m. w. Nw.), sondern auch die im Abschnitt 3 gelegten Gebühren für "Einzeltätigkeiten" entsprechend anwendbar.
  • OLG Naumburg, 02.05.2006 - 1 Ws 154/06

    Zeugenbeistand; Abrechnung, Tätigkeiten; Einzeltätigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.08.2009 - 1 Ws 105/09
    Der Senat hält in der umstrittenen Frage der Vergütung des gem. § 68 b StPO bestellten Zeugenbeistandes an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. Beschluss vom 02. Mai 2006 -1 Ws 154/06 - m. w. Nw.).
  • OLG Celle, 13.10.2010 - 1 Ws 488/10

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug (Nintendo DS Lite)

    Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers hat der Senat diese Entscheidung mit Beschluss vom 11. März 2009 - 1 Ws 105/09 (StrVollz) - aufgehoben und die Sache zur weiteren Aufklärung und erneuten Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer zurückverwiesen.
  • OLG Naumburg, 27.02.2020 - 1 Ws (s) 65/20

    Rechtsanwaltsvergütung: Tätigkeit als Zeugenbeistand im Rahmen eines

    Der Senat hält in der umstrittenen Frage der Vergütung des gem. § 68 b StPO bestellten Zeugenbeistandes an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. Beschluss vom 2. Mai 2006, 1 Ws 154/06, vom 27. August 2009, 1 Ws 105/09, vom 29. September 2010, 1 Ws 513/10, und vom 15. August 2011, 1 Ws 657/11, - jeweils m. w. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht